AGB`s  Reisebüro Inturia

1.Geltungsbereich 
Der Vertrag über die Erbringung einer Reiseleistung oder einer Gesamtheit von Reiseleistungen kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande. Dabei gelten nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auf die bei Reiseanmeldung hingewiesen wird. Inturia Reisebüro vermittelt lediglich den Abschluss dieses Vertrages und veranstaltet selbst keine eigenen Reisen.
 
2.Pflichten von Inturia Reisebüro
Inturia Reisebüro verpflichtet sich, die Buchung einer Reiseleistung durch den Kunden unverzüglich an den jeweiligen Veranstalter weiterzuleiten und die Buchungsbestätigung unverzüglich dem Kunden zuzuführen. Inturia Reisebüro verpflichtet sich, bei Flugticketbuchung das Ticket zum angegebenen Zeitpunkt an Ort und Stelle zu geben. Bei Bus- und Zugticketbuchung kann die Ticketlieferung eine Zeitlang dauern.
 
3.Rücktritt 
1. Die im Falle eines Rücktritts des Kunden von dem Reisevertrag fällig werdende Stornierungsgebühr ist je nach Veranstalter an diesen oder an Inturia Reisebüro zu zahlen. Inturia Reisebüro verpflichtet sich, die Stornogebühr unverzüglich an den Veranstalter weiterzuleiten. 
2. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. 
 
4.Haftung 
1. Die vertragliche Verpflichtung des Inturia Reisebüros beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten des Inturia Reisebüros. Bei den Angaben zu den einzelnen Reisen ist Inturia Reisebüro an Informationen der Reiseveranstalter und Beförderungs- unternehmen als Dritte angewiesen. Inturia Reisebüro haftet nicht für Mängel der von dem Veranstalter erbrachten Reiseleistung. Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich etwaig auftretender Mängel der Reiseleistung sind unmittelbar bei dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen.
2. Die Haftung von Inturia Reisebüro im Übrigen, insbesondere für die von ihr zu erbringende Vermittlungsleistung, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 
Intiria Reisebüro haftet für die Reisepässe, die für die Erteilung der Visa abgegeben werden.
Reisebüro Inturia haftet nicht:
-für unrichtige oder unvollständige Angaben  in den Unterlagen, die durch den Auftraggeber übergeben bzw. nach Prüfung durch diesen zu verantworten sind
-für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang beantragter Visa durch die jeweilige ausländische Vertretung, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Beschaffung der Visa beantragt hat, die Verzögerung ist durch den Auftragnehmer zu vertreten.
 
5. Zahlungsbedingungen
Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie den Reisebedingungen des auf der Buchungsbestätigung genannten Reiseunternehmens. Die Zahlung erfolgt in bar. Der Kunde kann  Ratezahlung in Anspruch nehmen.
 
6. Umbuchung 
Eine Umbuchung der gebuchten und bestätigten Reise ist nur zu den jeweiligen Bestimmungen der Reiseveranstalter und Beförderungsunternehmen möglich. Eventuelle Gebühren richten sich ebenfalls nach deren Bedingungen. Im Falle eines endgültigen Rücktrittes vom Reisevertrag entnehmen Sie die Höhe der anfallenden Kosten den Reisebedingungen der Reiseveranstalter. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 
7.Schlussbestimmungen 
1. Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 
2. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.